Schriftform ist eine Formvorschrift, die für bestimmte Rechtsgeschäfte vom Gesetzgeber vorgeschrieben sein kann oder auf die sich die Vertragsparteien verständigt haben. Beispiel: Für Privatleute schreibt der Gesetzgeber in § 766 BGB vor, dass ein Bürgschaftsvertrag schriftlich abgefasst wird. Wird gegen diese Vorschrift verstoßen, dann ist die Bürgschaft null und nichtig.
Form Vorschriften
Für die Gültigkeit von Rechtsgeschäften vorgeschriebene Form. Im Bankverkehr in fast jeder Hinsicht für die Rechtsgültigkeit von Rechtsgeschäften, Verträgen usw. vorgeschrieben oder vorgesehen. Kann durch Gesetz oder Vereinbarung erfolgen. Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss eine Erklärung eigenhändig - evtl. durch einen Bevollmächtigten - unterschrieben werden. Bei vertraglich vereinbarter Schriftform reicht auch eine telegrafische usw. Übermittlung. Schriftform wird ersetzt durch notarielle Beurkundung.
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