ist der durch Verkauf noch erzielbare Wert einer Anlage am Ende ihrer Nutzungsdauer. Ist das Verhältnis Schrottwert zu Anschaffungswert minimal, dann bleibt er beim Bemessen der Abschreibungen in der Regel außer Ansatz. Bei erheblichen Schrottwerten ist es angebracht, nur die Differenz von Anschaffungswert und Schrottwert einer Anlage auf die Nutzungsdauer zu verteilen.
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