Ein Staat ist dann in der Schuldenfalle, wenn seine Gesamtschulden so hoch bzw. so stark angestiegen sind, dass zur Finanzierung der daraus erwachsenden Zinsverpflichtung seine jährliche Nettoneuverschuldung erhöht werden muss, wenn die Nichtzinsausgaben (z. B. Investitionen, Personalausgaben, Sozialleistungen) nicht gekürzt werden können oder sollen. Dieser Zustand ist i. d. R. dann erreicht, wenn die jährliche Zuwachsrate des Steueraufkommens längerfristig unter dem Zinssatz liegt, mit dem die staatliche Gesamtverschuldung zu bedienen ist (Staatsverschuldung).
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Ein Staat ist dann in der Schuldenfalle, wenn seine Gesamtschulden so hoch bzw. so stark angestiegen sind, dass zur Finanzierung der daraus erwachsenden Zinsverpflichtung seine jährliche Nettoneuverschuldung erhöht werden muß, wenn die Nichtzinsausgaben (z.B. Investitionen, Personalausgaben, Sozialleistungen) nicht gekürzt werden können oder sollen.
Vorhergehender Fachbegriff: Schuldenerlass | Nächster Fachbegriff: Schuldenillusion
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|