Ort der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist, § 11 AO. Dabei wird auf die rechtliche Gestaltung gezielt, nicht auf die wirtschaftliche. Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihren Sitz in der Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag anzugeben. Außerdem müssen sie ihn zum Handelsregister anmelden.
(einer juristischen Person, Steuerrecht), Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist (§ 11 AO).
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