In der Zentralverwaltungswirtschaft ist das Formalziel des Betriebes die Sollerfüllung oder Planerfüllung. Da der Plan dem Betrieb von einer zentralen Stelle des Staates vorgegeben wird, liegt eine Fremdbestimmung des Sachzieles vor. Gutenberg spricht hier von einem Betrieb der plandeterminierten Leistungserstellung. Insoweit kann in Anlehnung an R.-B. Schmidt von einer Sachzieldominanz ausgegangen werden.
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