Teil der -, Kostenplanung innerhalb der Plankostenrechnung. Sozialkostenplanung ist notwendig, um die Sozialkostendeckungssätze feststellen zu können. Verfahren: Für alle Sozialkostenstellen (Bsp: Werkswohnungen, Werksküche, Sozialdienst allgemein etc.) sind Kostenpläne zu erstellen. Die sich ergebende Plankosten-summe wird in fixe und variable Plankosten aufgeteilt. Die variablen Plankosten werden in die Sozialkostendeckungssätze einbezogen. Erzielt eine Sozialkostenstelle Erlöse, so sind sie vor Errechnung der Sozialkostendeckungssätze von den Plankosten abzuziehen. Die -• fixen Kosten der Sozialkostenplanung werden monatlich direkt in das Betriebsergebnis übernommen.
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