Innerhalb der Prüfungsmethoden werden nach dem Kriterium »Umfang des erfaßten Objekts« (Prüfungsintensität) stichprobenweise und lückenlose Prüfungen unterschieden. Bei der stichprobenweisen Prüfung werden im Gegensatz zur Prüfung aus einem abgegrenzten Bereich (Prüfungsobjekt) nicht sämtliche Vorgänge und Tatbestände geprüft, sondern nur Teile einer statistischen Grund gesamtheit. Von dem erzielten Urteil über dieTeilbereiche wird auf ein Urteil überdie Grund gesamtheit geschlossen. Voraussetzung für die Anwendungder stichprobenweisen Prüfung ist dieAuswahl geeigneter Elemente einerGrund gesamtheit, d. h. die Stichprobe muß repräsentativ für die Grund gesamtheit sein.
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