Nach dem Umfang der erfaßten Objekte, d. h. nach dem Intensitätsgrad, werden in der Prüfungslehre und -praxis innerhalb der Prüfungsmethoden lückenlose und stichprobenweise Prüfungen unterschieden.
Die Abstimmung, ob ein Prüfungsobjekt lückenlos oder in Stichproben geprüft werden kann und soll, gehört zu den wichtigsten Fragen der Prüfungspraxis. Art, Auswahl und Umfang der Prüfungshandlungen hängen einmal von wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab (eine lückenlose Prüfung, teilweise auch Total oder Vollprüfung genannt, ist bei vielen Prüfungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar), zum anderen von dem Sicherheits und Genauigkeitsgrad, mit dem bei stichprobenweisen Prüfungen von Teilurteilen auf ein gesichertes und vertrauenswürdiges Gesamturteil geschlossen werden kann. Die Frage, wie intensiv ein Prüfer und ein Wirtschaftsprüfer zu prüfen haben, hängt u. a. ab von folgenden Faktoren:
Prüfungsauftrag,
Art und Bedeutung des Prüfungsobjekts im Hinblick auf eine bestimmte Zielsetzung,
Gesetzliche, satzungsmäßige und sonstige Vorschriften,
fachliche Verlautbarungen,
BerufsGrund sätze und -richtlinien,
aus theoretischer Überlegung und praktischer Erfahrung abgeleitetem pflichtgemäßen Ermessen.
Vorhergehender Fachbegriff: Prüfungshandlungen | Nächster Fachbegriff: Prüfungskosten
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|