Teil der Prüfungstechnik; sie bestehen in dem Vergleich eines vom Prüfer ermittelten. Ist-Zustandes mit dem aus —Prüfungsnormen abgeleiteten Soll-Zustand, um eine sachgerechte Urteilsbildung zu ermöglichen. Bei Prüfungshandlungen wird nach der Art der Tätigkeit unterschieden zwischen: · Abstimmungsprüfung, · rechnerischer Prüfung, · Übertragungsprüfung und · Belegprüfung. Im Rahmen der Abstimmungsprüfung werden Zahlenwerte miteinander verglichen, die im Unternehmen an verschiedenen Stellen vorhanden sind, aber aufgrund systematischer Zusammenhänge übereinstimmen müssen. Nach dem Umfang der verglichenen Vorgänge kann man in Einzel-, Teil- und Gesamtabstimmung untergliedern. Beispiele bilden die Abstimmung des Kassenbestandes mit Kassenbuch und Kassenkonto (Einzelabstimmung) oder die Abstimmung der offenen Debitoren mit den Kundenkonten. Eine überbetriebliche Abstimmung erfolgt häufig durch Einholung von Saldenbestätigungen seitens der Bank oder von seiten der Kunden und Lieferanten. Die rechnerische Prüfung gilt der zutreffenden Durchführung der Rechenoperationen (vornehmlich Addition und Subtraktion), etwa bei der Bildung von Summen und Salden in Grund- und Hauptbüchern. Mit der Übertragungsprüfung wird die Übereinstimmung von Zahlen kontrolliert, die von Dokument zu Dokument oder von Seite zu Seite übertragen wurden (z.B. Vergleich der Anfangsbestände mit den Endbeständen der vorhergehenden Abrechnungsperiode, Vergleich der Anfangsbeträge eines Kontos oder einer Journalseite mit den Endbeträgen der vorhergehenden Seite). Im Rahmen der Belegprüfung soll festgestellt werden, ob die Daten zutreffend erfasst worden sind. Diese Prüfung bezieht sich auf die formelle Ordnungsmässigkeit des Belegs (z. B. Verständlichkeit des Textes, Unterschriften), die materielle Ordnungsmässigkeit (z. B. inhaltliche und rechnerische Richtigkeit) sowie die zutreffende Eintragung in den Büchern. Eine Belegprüfung stellt sich insoweit als Kombination von Abstimmungs-, rechnerischer und Übertragungsprüfung dar.
Innerhalb der Prüfungstechnik sind der Einsatz technisch-organisatorischer Hilfsmittel einerseits und die Auswahl bestimmter Prüfungshandlungen andererseits zu unterPrüfungsintensität scheiden. Unter Prüfungshandlungen sind verschiedene Tätigkeiten des Prüfers zu verstehen, mit deren Hilfe ein Soll-Ist-Vergleich einschließlich der Urteilsbildung ermöglicht werden soll. Je nach der Art der Tätigkeit werden unterschieden:
Abstimmungsprüfung
Übertragungsprüfung
Rechnerische Prüfung
Belegprüfung.
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