Fallen prozessbegleitend zur Sicherstellung des von Kunden erwarteten Qualitätsniveaus für Vor-, Zwischen- und Endprüfungen an, z. B. für Kontrollgeräte, Zertifikate.
sind Kosten, die durch die bei bestimmten Rechtsformen vorgeschriebene Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses durch den bestellten Wirtschaftsprüfer anfallen. Davon zu trennen sind Kosten betriebsinterner Prüfungen, z.B. durch die interne Revision. Sie sind bei der entsprechenden Kostenstelle, die die Prüfung durchführt, als originäre Kostenarten (also z.B. Personalkosten, Materialkosten etc.) zu erfassen und sinnvollerweise nicht den geprüften Abteilungen über innerbetriebliche Leistungsverrechnung zu belasten. Prüfkosten im Lager oder in der Fertigung (z.B. Qualitätsprüfungen) sind bei diesen Stellen zu erfassen.
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