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Stufengründung

(Sukzessivgründung) Form der Gründung einer Aktiengesellschaft, bei der die Gründer (im Gegensatz zur —Einheitsgründung) bei der Feststellung der Satzung nicht alle Aktien übernehmen, sondern die restlichen Aktien durch Dritte gezeichnet werden (§ 30 AktG 1937). Seit dem AktG 1965 ist die Stufengründung nicht mehr zulässig.

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