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Substanzverzehr

Minderung des Substanzwertes einer Unternehmung. Vor allem die fortschreitende Inflation bewirkt eine Deckungslücke zwischen Anschaffungs- und —Wiederbeschaffungswert materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter. Zwar kann diese Deckungslücke durch Wertsteigerungen einzelner Aktiva (z. B. Grundstücke) kompensiert werden, doch gefährdet sie die Existenz eines Unternehmens. Substanzverzehr entsteht, wenn die am Markt erzielten Verkaufspreise nicht ausreichen, den Substanzwert zu erhalten. Es ist somit Aufgabe der Unternehmenspolitik, höhere Erlöse bei niedrigeren Kosten zu erwirtschaften (z. B. durch höhere Verkaufspreise, durch Senkung der durchschnittlichen Kapitalbindung und des preissteigerungsbedingten -Kapitalbedarfs). Bei den handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften führt das Nominalwertprinzip (Massgrösse für die Gewinnbesteuerung ist die Differenz zwischen Erlös und Anschaffungskosten des umgesetzten Gutes) bei der dispositiven Erfolgsermittlung zur Scheingewinnbesteuerung, so dass diese Mittel dem Unternehmen nicht zur Wiederbeschaffung der umgesetzten Güter zur Verfügung stehen. Vom Fiskus fordert man daher u. a. die Abschaffung bzw. Modifikation des Nominalwertprinzips oder die Anpassung der Steuertarife an inflationäre Tendenzen bzw. eine steuerfreie Substanzerhaltungsrücklage.             

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