Kodizes zur Gestaltung des subventionspolitischen Mitteleinsatzes mit dem Ziel seiner Kontrolle. Am bekanntesten ist der Grundsatz der Subsidiarität, wonach derartige Begünstigungen stets als befristete, zeitlich degressiv gestaffelte und mit einer Rückzahlungspflicht versehene Anteilsfinanzierung gewährt werden sollen, um einer Subventionsmentalität entgegenzuwirken. Weitere Grundsätze sind z. B. jene der Beherrschbarkeit (zur Vermeidung von Eigendynamik und Folgesubventionen), der Erfolgsbezogenheit (gegen Mitnahmeeffekte), der Wettbewerbsneutralität (gegen Wettbewerbsverzerrungen) sowie der Widerspruchslosigkeit (gegen Subventionswettlauf und -kumulation). Im nationalen Raum beschlossene Kodizes (z. B. Subventionsgrundsätze des Bundes, 1979) sind rechtlich nicht bindend, Versuche einer gesetzlichen Regelung (z. B. Subventionsgrundsätzegesetz, 1984) bislang gescheitert. Im internationalen Rahmen vertragsmässig vereinbarte Grundsätze (z. B. Subventionskodex des GATT, 1980) sind demgegenüber zwar im Aussenverhältnis zwischen den Unterzeichnerländern rechtsverbindlich, für die binnenwirtschaftlich ausgerichtete Subventionspolitik jedoch kaum massgebend.
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