In der Aussenwirtschaft und dem Zollwesen: Kumulativer Ursprung Erleichterung der Ursprungsregeln, wonach Nichtgemeinschaftswaren nur dann von Einfuhrabgaben befreit werden, wenn ihr Mehrwert ganz oder teilweise in einem präferenzberechtigten Land erzielt wurde (Zollpräferenzen). Beim Prinzip des kumulativen Ursprungs werden mehrere Länder als ein Zollgebiet behandelt, um die regionale Integration und die internationale Arbeitsteilung zu fördern. Es findet unter anderem Anwendung im Zusammenhang mit dem Lome-Abkommen.
In der Wirtschaftssoziologie: Siehe Häufigkeit, kumulierte
Siehe auch Häufigkeitsverteilung, Präferenznachweise
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