—Preisbildung Tantieme Beteiligung, die in einem zumeist vertraglich vereinbarten Prozentsatz des Umsatzes oder Gewinns besteht und i. d. R. neben einer festen Vergütung an Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, Geschäftsführer und andere Führungskräfte gezahlt wird. Tantiemen erhalten auch Urheber für die Verwertung von Nutzungsrechten, die sie anderen eingeräumt haben (z. B. für —Patente).
monopolistische Konkurrenz
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