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TIR-Abkommen

TIR: Transport International Routier
Ein 1975 geschlossenes internationales Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport, der ohne Umladung eine oder mehrere Grenzen von Unterzeichnerstaaten passiert. Es wird ein Camet-TIR (Zollpassierschein) ausgestellt. Der Transport muß mit Tafeln gekennzeichnet sein, auf denen die Buchstaben TIR aufgedruckt sind. Die Spitzenverbände der Fahrzeughalter übernehmen dabei gegenüber den Zollbehörden die Bürgschaft für die auf den beförderten Waren ruhenden Einfuhrabgaben. In der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesverband des Deutschen Güterkraftverkehrs und die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des internationalen Straßengüterverkehrs Zahlungsverpflichtete im Sinne des Übereinkommens. Es wird jedoch grundsätzlich nicht bei Transporten innerhalb der Gemeinschaft angewendet (Carnet-ATA). Dem Abkommen sind mehr als 50 Staaten beigetreten. Das TIR-Abkommen hat in West- und Mitteleuropa durch den Integrationsprozeß (Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)) an Bedeutung verloren.

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