Treuhandschaft
Treuhandverhältnis bedeutet: Ein Treugeber gibt eine bisher auch rechtlich zu seinem Vermögen gehörende Sache (das Treugut) einem anderen (dem Treuhänder/Treunehmer) zu treuen Händen. Diese Sache – es kann sich auch um ein Recht handeln –wird dem Treuhänder mit der Bestimmung übertragen, die damit verbundenen und übertragenen Rechte zwar im eigenen Namen auszuüben, sie jedoch nicht zu seinem Vorteil zu gebrauchen. Im Allgemeinen tritt der Treuhänder nach außen entweder als Eigentümer oder als Verwalter der ihm vom Treugeber übertragenen Rechte auf. Die Rechtsbeziehung zwischen Treuhänder und Treugeber wird in einem Treuhandvertrag geregelt. Beispiel: Karlchen Huber (Treugeber) gibt aus Zeitmangel seine Anteile (das Treugut) an der Gesellschaft Gigant AG an Kuno Klotzig (Treuhänder/Treunehmer) zu treuen Händen. Schriftlich wird im Treuhandvertrag festgelegt, wie Klotzig mit diesen Anteilen umzugehen hat. Huber verlangt z. B., die mit den Anteilen verbundenen Stimmrechte so wahrzunehmen, dass die Interessen Hubers gewahrt bleiben.
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