Export von Waren in ein fremdes Wirtschaftsgebiet wenn für die entsprechenden Waren keine Bezahlung verlangt wird. Hierzu gehören Geschenksendungen, Exporte zum passiven Veredelungsverkehr (pW)oder die Wiederausfuhr von Waren im aktiven Veredelungsverkehr (aW), der Export von Ausstellungsgütern, Waren im Rahmen handelsüblicher Nachlieferungen oder Ersatzlieferungen, Heirats-, Erbschaftsoder Übersiedlergut.
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