Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Unpünktlichkeit

Wiederholte Unpünktlichkeit eines Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Betriebsbuße fuhren; es muß jedoch eine Betriebsbußordnung bestehen (§ 87 Abs. 1 BetrVerfG), diese muß bekanntgemacht sein, eine genaue Bezeichnung der zur Buße verpflichtenden Tatbestände (»Unpünktlichkeit« für sich ist ungenau) muß erfolgen, außerdem muß der Arbeitnehmer gehört werden und sich vertreten lassen können. Möglicherweise kommt auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht, meist muß jedoch vorher eine Abmahnung erfolgen (Warnung des Arbeitgebers).

Vorhergehender Fachbegriff: UNODCCP | Nächster Fachbegriff: Unpersönlicher Verkauf



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Nennbetrag | Nämlichkeitssicherung | Internationale Rechnungslegungsvorschriften

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon