Ein Verkehrsobjekt ist eine Person oder eine Sache (Ladeeinheit), an der Verkehrsleistungen erstellt werden. In Prozessen der Verkehrsleistungserstellung nimmt das Verkehrsobjekt die Rolle ein, die die Ware in handelsbetrieblichen und das Material in industriebetrieblichen Leistungserstellungsprozessen spielen. In produktionstheoretischer Sicht sind Verkehrsobjekt daher Werkstoffe, die zur Veränderung ihrer ökonomisch wesentlichen Eigenschaften, zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten zu sein, vorübergehend Verkehrsbetrieben zur Verfügung stehen. An diesen Werkstoffen erwirbt der Verkehrsbetrieb im Gegensatz zum Regelfall der Waren und des Materials kein Eigentum. Die Verfügungsmacht über Verkehrsobjekt kann daher nicht durch beschaffungswirtschaftliche, sondern muß durch absatzwirtschaftliche Maßnahmen (Verkehrsleistungsabsatz) erlangt werden.
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