Die Nachfrage nach Verkehrsleistungen erfolgt zu Produktions und zu Konsumzwecken. Produktionsbe-zogene Nachfrage richtet sich auf den weitaus größten Teil des Güterverkehrs und den beruflich bedingten Personenverkehr (Verkehrsart). Sie ist in ihrem Umfang, ihrer zeitlichen und ihrer räumlichen Verteilung indirekt von der Nachfrage nach den mit Hilfe der Verkehrsleistungen erstellten Endprodukte abhängig. Die Abhängigkeit ist um so lockerer, je größer die Zahl der zwischengeschalteten Produktionsstufen mit Lagerungen von Rohstoffen und zwischenprodukten ist. Die Gesamtnachfrage nach produktiven Verkehrsleistungen folgt daher in der Regel zeitlich verzögert und in ihren Ausschlägen gedämpft der nach Sachgütern. Bei Verkehrsleistungen zu Konsumzwecken sind direkte Beziehungen zwischen der Nachfrage und dem vom Kunden erstrebten Nutzen vorherrschend.
Das Verkehrsleistungsangebot ist dadurch geprägt, daß Verkehrsbetriebe wie andere Dienstleistungsbetriebe und z. B. auch Industriebetriebe mit Lohn auftragsfertigung vor der Erzeugung ihrer Produkte Aufträge erhalten haben müssen und ihre Leistungen an Objekten (Verkehrsobjekt) erbringen, die nicht ihr Eigentum sind. Anders als beim typischen Sachleistungsbetrieb kann ein Kunde das ihn interessierende Produkt eines Verkehrsbetriebes Grundsätzlich erst vollständig beurteilen, nachdem er sich zum Erwerb entschlossen, in der Regel dafür bezahlt, sich selbst (beim Personenverkehr) oder sein Eigentum (beim Güterverkehr) zur Verfügung gestellt und der Betrieb die Leistungserstellung abgeschlossen hat. Angebote eines Verkehrsbetriebes, im Rahmen seiner technisch-organisatorischen Fähigkeiten Leistungen zu produzieren, können daher zum Leistungsabsatz nur führen, wenn es dem Betrieb gelungen ist, das Vertrauen potentieller Kunden zu gewinnen und bei vorhandener Konkurrenz Präferenzen ihm gegenüber entstehen zu lassen.
Zur Beeinflussung des Absatzes ihrer Produkte stehen den Verkehrsbetrieben Grundsätzlich die Instrumente der Produkt und Sortimentspolitik, der Distributionspolitik, der Preis- und Konditionspolitik und der Werbe und Verkaufsförderungspolitik zur Verfügung. Wegen der Immate-rialität ihrer Produkte müssen sie jedoch auf die physische Distribution als präferenzbildendes Teilinstrument verzichten. Dagegen hat die unmittelbare Teilnahme verkehrsbetrieblicher Auftraggeber bzw. die ihres Eigentums an den Produktionsprozessen zur Folge, daß nicht nur die Qualität der Verkehrsleistungen selbst, sondern auch die der Verkehrsleistungs entstehung absatzpolitisch wirksamist. Hinsichtlich ihrer Preis und Konditionspolitik (Verkehrstarif) verfügen die Betriebe vieler Zweigeder Verkehrswirtschaft nur über einebegrenzte Autonomie (Verkehrshoheit).
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