Gesamtheit der Verkehrstechniken, die sich des gleichen Verkehrsweges bedienen. Nach dieser technischen Abgrenzung unterscheidet man zwischen Strassenverkehr, Schienenverkehr (Eisenbahnverkehr), Leitungsverkehr, Luftverkehr, Binnenschifffahrt, Seeschiffahrt, Nachrichtenverkehr und Weltraumverkehr. Nach räumlicher Abgrenzung wird zwischen grenzüberschreitendem Verkehr (—Transitverkehr) und Binnenverkehr sowie zwischen Nah- und Fernverkehr unterschieden. Im Strassengüterverkehr gelten als Nahverkehr die Transporte, die innerhalb der Nahzone, einem Gebiet mit 50 km Radius in der Luftlinie um den Standort eines Kraftfahrzeuges, abgewickelt werden. Alle darüber hinausgehenden Transporte zählen zum Fernverkehr. Nach den Eigentumsmerkmalen an den Verkehrsmitteln wird unterschieden zwischen Eigenverkehr (Transport ohne Zuhilfenahme von Verkehrsmitteln, die im Eigentum anderer stehen, z. B. Individualverkehr, Werkverkehr) und Fremdverkehr (entgeltliche oder unentgeltliche Verkehrsleistungen für andere).
Der Verkehrsart ist Untersuchungsgegenstand vieler wissenschaftlicher Disziplinen. Techniker, Ökonomen, Juristen, Mediziner, Informatiker, Geographen, Historiker und Vertreter verschiedener anderer Wissenschaften befassen sich mit den Phänomenen und Problemen des Verkehrs im Rahmen spezieller Fachgebiete, die gemeinsam die Verkehrs Wissenschaften bilden. Die ökonomischen Aspekte des Verkehrs werden sowohl von Volkswirten als auch von Betriebswirten untersucht. Während die volkswirtschaftliche Verkehrstheorie und Ver-! kehrspolitik gesamtwirtschaftliche Probleme des Verkehrs analysiert, befaßt sich die Verkehrsbetriebslehre mit den einzelwirtschaftlichen Fragen der Verkehrsbetriebe und die betriebswirtschaftliche Logistik mit den Transport und Lagerungsproblemen der Betriebe anderer Wirtschafts-j zweige (Förder und Lagerwesen, Werkverkehr).
Eine Verkehrsart ist das Ergebnis von Differenzierungen zwischen Tätigkeitsbereichen im Verkehr, Ausführungsformen der Verkehrsaufgaben oder Zwecken der Verkehrsteilnahme nach natürlichen, technischen, ökonomisehen oder rechtlichen Kriterien der Verkehrsregion, des Verkehrsträgers, des Verkehrsobjektes oder der Art der Verkehrsabwicklung. Abgrenzungen nach der Verkehrsregion kennzeichnen die räumliche
Reichweite der Verkehrsausübung. Entsprechende Verkehrsart sind der Binnenverkehr, der grenzüberschreitende Verkehr, der Überseeverkehr oder auch der nationale, der internationale und der interkontinentale Verkehr.
Spezielle Arten sind hierbei Verkehre in oder durch (= Transitverkehr) ausgewählte Regionen oder Staaten. Für den Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen ist in der BR Deutschland auch eine Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr definiert, wobei eine Nahzone Grundsätzlich das Gebiet aller Gemeinden umfaßt, deren durch Rechtsverordnung festgelegte Ortsmittelpunkte in der Luftlinie nicht mehr als 50 km vom Ortsmittelpunkt der Gemeinde des Kraftfahrzeugstandortes (Standorte der Verkehrsbetriebe) entfernt sind. Der Verkehrsträger als Unterscheidungskriterium stellt im wesentlichen auf die genutzten Transportmedien und Verkehrsmittel ab. Als Verkehrsart gelten hiernach beispielsweise der Straßen-, Schienen-, Schiffs-, Luft und Leitungsverkehr mit einer Fülle weiterer Differenzierungen nach Fahrzeugarten und -einsatzgebieten. In nahezu allen Fällen ist zugleich die Unterscheidung zwischen Eigen und Fremdverkehr bedeutsam, wobei der von selbständigen Verkehrsunternehmungen betriebene Verkehr für ihre Auftraggeber Fremdverkehr, aller übrige Verkehr Eigenverkehr (Werkverkehr) ist.
Nach Verkehrsobjekten differenzierte Verkehrsart sind der Personen und der Güterverkehr. Beim Personenverkehr wird meist nach Reisezwecken untergliedert in Berufs-, Ausbildungs-, Ausflugs und Urlaubsverkehr, sowie in den Individualverkehr, der nach eigener Planung und im Straßenverkehr meist auch mit eigenem Fahrzeug des Reisenden durchgeführt wird, und in den Kollekti werkehr (= öffentlicher Verkehr), bei dem der Reisende sich nach dem Angebot von Verkehrsunternehmungen richten muß. SpezielleVerkehrsart des Güterverkehrs sind der Massengutverkehr, bei dem stückige, körnige, staubförmige, flüssige odergasförmige Güter in Grundsätzlichunverpacktem Zustand befördertwerden, und der Stückgutverkehr mit Ladeeinheiten, deren verschiedeneArten zu weiteren Unterteilungenz. B. in Palettenverkehr, Containerverkehr, Wechselaufbautenverkehru. a. m. führen. Zugleich können diese Verkehrsart zum Spezialgutverkehr gehören, der im wesentlichen den Kleingutverkehr, den Schwergutverkehr, den Gefahrgutverkehr und den Kühlgutverkehr umfaßt. Unterschiede in der Art der Verkehrsabwicklung liegen u. a. beim Linienverkehr und beim Gelegenheits oder Trampverkehr vor. Während derLinienverkehr Grundsätzlich unabhängig von Aufträgen fahrplanmäßigdurchgeführt wird, erfolgt Gelegenheitsverkehr aufgrund einzelner Verkehrsaufträge. Andere Arten sindbeispielsweise die Sammel und dieVerteilverkehre, die durch relativkurze Transportstrecken und vieleBe und Entladungen gekennzeichnetsind, sowie die Wagenladungs und die Ganzzugverkehre, bei denen einHaus-zu-Haus-Verkehr von Versendern zu Empfängern mit möglichstgeringem zwischenumschlag der Güter angestrebt wird.
Als hinsichtlichder Reduktion des zeit und kostenintensiven Güterumschlags erfolgreichste Art der Verkehrsabwicklunggilt heute der kombinierte Verkehr.
Vorhergehender Fachbegriff: Verkehrsart | Nächster Fachbegriff: Verkehrsauffassung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|