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Transitverkehr

Verkehrsart

Beim Transitverkehr handelt es sich um die Durchfuhr durch einen Staat, um eine Ware zwischen zwei Drittstaaten zu transportieren. Zur administrativen Vereinfachung gibt es mehrere Verfahren, so das Carnet T.I.R. (Cdraet).

(Durchgangsverkehr, Durchfuhr) ist jene Raumüberwindung von Personen, Gütern und Nachrichten, deren Anfangs- und Endpunkte ausserhalb eines Staatsgebietes liegen. Vom Transitverkehr sind mindestens zwei, i. d. R. aber drei oder mehr Staaten betroffen. Die umfassendste Definition von Transitverkehr gibt das Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs von Barcelona aus dem Jahre 1921, wobei von Durchgangsverkehr dann gesprochen wird, wenn die Beförderung von Personen, Gepäck, Gütern sowie See- und Binnenschiffen, Personen- und Güterwagen oder anderen Beförderungsmitteln durch ein Staatsgebiet nur einen Teil der Gesamtbeförderung ausmacht und ausserhalb der Grenzen des Staates, durch dessen Gebiet sich der Durchgangsverkehr vollzieht, begonnen hat und enden soll. Dabei ist es unerheblich, ob die Beförderung mit oder ohne Umladung, mit oder ohne Einlagerung, mit oder ohne Teilung oder sonstiger Behandlung der Ladung, mit oder ohne Änderung der Beförderung erfolgt. In eingeschränkter Form wird unter Transitverkehr jedoch nur jener Verkehr verstanden, der durch das gleiche Transportunternehmen vom Versandort bzw. Ort des Reiseantritts bis zum Bestimmungsland ohne Umladen oder Umsteigen an den Grenzen oder überhaupt ohne Umladevorgang in einem zu durchfahrenden Land besorgt wird. Hinsichtlich des benutzten Verkehrsweges lassen sich der Landtransit (Eisenbahn- und Strassentransit), der Wassertransit (Binnenwasser- und Seetransit, wobei sich der Binnenwassertransit vom Landtransit nur durch den benutzten Verkehrsweg unterscheidet; beim Seetransit gelangt hingegen ein Transitgut auf dem Seeweg in einen fremden Seehafen und verlässt dieses Gebiet auf dem gleichen Wege wieder, ohne ein Binnenverkehrsmittel benutzt zu haben), der Lufttransit (Flugpassage oder Frachtgutbeförderung durch ein Land ohne Reiseunterbrechung bzw. mit einer Landung zu nichtgewerblichen Zwecken) und der Leitungstransit (Rohrleitungstransit und Nachrichtentransit mittels Drahtübertagung) unterscheiden. Soweit der Transitverkehr mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen durchgeführt wird, handelt es sich um Fremdtransitverkehr im Gegensatz zum Eigentransitverkehr, der mit im Transitland beheimateten Fahrzeugen abgewickelt wird. Transitgüteraufkommen der Binnenverkehrsträger in der Bundesrepublik Deutschland in Mio. t Quelle: Bundesminister für Verkehr (Hrsg.), Verkehr in Zahlen 1991, Bonn 1991. Da in der Bundesrepublik Deutschland keine umfassenden statistischen Angaben über den Personentransitverkehr vorliegen, lässt sich nur für den Gütertransit mittels der Binnenverkehrsträger eindeutig sagen, dass er sowohl schneller als der bilaterale grenzüberschreitende Güterfernverkehr als auch schneller als der Binnengüterfernverkehr zunimmt. Dadurch ergibt sich ein relativer Anstieg des Transitverkehrsvolumens auf inländischen Verkehrswegen, wobei die Strasse mit ca. 47% des gesamten Transitgüteraufkommens (1990) der bedeutendste Verkehrsträger in der Bundesrepublik ist.        Literatur: Halbmayer, K., Begriffliche Abgrenzungen und Problemstellung, in: Halbmayer, K./Gürtlich, G. (Hrsg.), Transitverkehr in Österreich, Wien 1984. Cerwenka, P., Analysen des internationalen Strassengüterverkehrs unter Berücksichtigung des Strassengütertransit, Basel 1987.  

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