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Nachrichtenverkehr

ist die Raumüberwindung von Nachrichten. Transportobjekt sind Nachrichten. Inhalt von Nachrichten sind Informationen. Je nachdem, ob Nachrichten an einen Informationsträger gebunden sind, lässt sich der Nachrichtenverkehr in einen materiellen und einen immateriellen unterteilen. Nach der Richtung lassen sich ein einseitiger und ein zweiseitiger Nachrichtenverkehr unterscheiden. Der zweiseitige Nachrichtenverkehr ist ein gleichzeitiger dialogfähiger Nachrichtenaustausch (z.B. Telefon), welchem je nach Kapazität der Verkehrsinfrastruktur bestimmte Kommunikationsformen (Individualkommunikation, Massenkommunikation) zugeordnet sind, während der einseitige Nachrichtenverkehr nur in eine Richtung verläuft (z. B. Briefverkehr, Telefax, Rundfunk). Im Altertum und Mittelalter wurden Nachrichten durch Boten, zu Fuss, zu Pferd, durch Brieftauben oder Zeichenstationen (z. B. Weitergabe von Hornsignalen, Trommelzeichen, Flaggen und Lichtzeichen zur See, Feuerzeichen u. ä.) übermittelt. Zumeist lag ein Transport der Informationsträger vor und bestand kein wesentlicher Unterschied zum Personen- und Güterverkehr. Erst durch die Erfindung der Telegraphie, des Telefons und des Hör- und Sprechfunks (Mitte bis Ende des 19. Jh.) kann von einem eigenständigen Bereich des Nachrichtenverkehrs gesprochen werden. Seitdem können Informationen und Nachrichten erheblich schneller transportiert werden als Güter und Personen. Die verkehrswissenschaftliche Analyse des Nachrichtenverkehrs konzentriert sich meist auf den traditionellen Nachrichtenverkehr. So wurden die Nachrichtenformen Sprache, Schrift, (Texte, Daten) und Bild (Standbild, Bewegtbild) bisher als materieller Nachrichtenverkehr, d. h. Transport von Nachrichten- bzw. Informationsträgern (z. B. Buch, Zeitung, Brief, Film, Bildplatte, Musikkassette, Videocassette u. ä.) untersucht. Durch die neuen Införmations- und Kommunikationstechnölogien (Telekommunikation) gewinnt jedoch gerade der immaterielle Nachrichtenverkehr erheblich an Bedeutung. Erst in jüngster Zeit werden die ökonomischen Wirkungen des Nachrichtenverkehrs näher untersucht. Es lassen sich sowohl Wirkungsbeziehungen zur Raumwirtschaft (Zen- tralisierungs-, Dezentralisierungsthese) als auch zur Verkehrswirtschaft (Logistik) finden. Auch Beziehungen zu marktwirtschaftlichen Allokationsmechanismen können aufgezeigt werden (Informationsmärkte). In der Verkehrswirtschaft lassen sich die Wirkungen unterteilen in Substitutions-, Komplementär- und Induktionseffekte zum Personen- und Güterverkehr (modal split, gebrochener Verkehr, kombinierter Verkehr), allerdings sind diese Effekte auch innerhalb des Nachrichtenverkehrs nachzuweisen. So ist bereits jetzt eine deutliche Substitution von materiellem Nachrichtenverkehr durch immateriellen festzustellen (z.B. Brief durch Telefon) als auch Arten gebrochenen Verkehrs bzw. eines Wechsels der Verkehrswege, wie z. B. beim Einsatz von Mobilfunk (Funknetz - Leitungsnetz - Funknetz). In der Bundesrepublik Deutschland konzentrierte sich bis zur Poststrukturreform (Poststrukturgesetz) der Nachrichtenverkehr hauptsächlich auf das Angebot der Deutschen Bundespost an Nachrichtenverkehrsleistungen. Allerdings finden sich im materiellen Nachrichtenverkehr auch private Anbieter von Nachrichtenverkehrsleistung, wie z.B. private Kurierdienste, private Pa- ketdienste und neben diesen gewerblichen Anbietern auch die Möglichkeit der Selbstproduktion von Nachrichtenverkehrsleistungen wie z.B. der eigene Zusteildienst von Tageszeitungen. Seit der Poststrukturreform ist auch das private Angebot an Transportleistung im Bereich des immateriellen Nachrichtenverkehrs rechtlich erlaubt, wenngleich dieses Angebot nicht für Basisdienste (Sprachkommunikation) sondern nur für Mehrwertdienste (Verbundkommunikation) zulässig ist.   

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