schienengebundene, insb. überörtliche Beförderung von Personen und Gütern (ohne öffentlichen Personennahverkehr). Der Bau der Eisenbahnen seit Beginn des 19. Jh. war eine bedeutende Umwälzung in der Geschichte des Verkehrs. Die damit verbundene Verbilligung der Landtransporte und die - im Vergleich zur Binnenschiffahrt - grössere Netzbildungsfähigkeit gaben dem Industrialisierungsprozess nachhaltige Impulse. Ab etwa 1920 verringerte sich trotz steigender Verkehrsleistungen der Anteil der Eisenbahnen am gesamten Verkehrsaufkommen. Die Ausweitung des Strassenverkehrs ging hauptsächlich zu Lasten des Eisenbahnverkehrs. Nach 1945 zeigte sich, vor allem in den Ländern, in denen die Eisenbahn unter staatlicher Leitung stand, eine mangelhafte Anpassungsfähigkeit an die veränderten Wettbewerbsituationen. Zusätzlich wurde der Eisenbahnverkehr mit Staatsfunktionen belastet. Der verschlechterten Ertragslage wurde mit Rationalisierungs- und Modernisierungsmassnahmen begegnet (Personalabbau, kombinierter Verkehr), die jedoch erhebliche Investitionsmittel gebunden haben (für Elektrifizierung, E-Loks, kreuzungsfreie Schienenwege). Durch Steigerung der Verkehrsqualität und mit Streckenstillegungen wurde und wird immer noch versucht, die Wettbewerbssituation der Eisenbahnen zu verbessern. Die Eigenproduktion von Personen- und Güterverkehrsleistungen auf der Strasse, der gewerbliche Strassengüterverkehr und der Luftverkehr haben die monopolistische Marktstellung der Eisenbahnen weiter geschwächt. Mittlerweile sinken nicht nur die Anteile des Eisenbahnverkehrs am Verkehrsaufkommen, sondern auch die absoluten Beträge (vgl. Tab.). Um den Eisenbahnverkehr möglichst weitgehend von Wettbewerbsdruck zu befreien und vor der Verdrängung aus Marktpositionen zu bewahren, werden in vielen Ländern flankierende Massnahmen zu seinem Schutz ergriffen (z.B. Kapazitäts- und Marktzugangs- regelungen). Staatliche Preisinterventionen bezwecken häufig Wettbewerbsbeschränkungen zugunsten der staatlichen Eisenbahnen. Die meisten Staatsbahnen werden zudem mit hohen finanziellen Leistungen unterstützt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Eisenbahnen nicht nur für ihren mobilen Betrieb (Fahrzeuge), sondern auch für ihre Infrastruktur (Gleisanlagen, Bahnhöfe u.a.) selbst aufkom- men müssen. Die in der Bundesrepublik für den Eisenbahnverkehr bereitgestellten Mittel dienen - ausser der Investitionsfinanzierung - überwiegend dem Ausgleich regional-, verteidigungspolitischer, sozialer und ausserbetrieblicher Belastungen (gemeinwirtschaftliche Verkehrsbedienung). Vorteile gegenüber anderen Verkehrsträgern hat der Eisenbahnverkehr stets dann, wenn grössere Mengen von Personen oder Gütern zwischen wenigen Stationen mit starkem Verkehr, dem Knotenpunktverkehr, befördert werden sollen. Dazu ist er jedoch in starkem Masse auf den Zu- und Ablaufverkehr der Strasse angewiesen. Trotz der Charakteristik universaler Transportunternehmen können die Eisenbahnen mit Spezialwaggons, entsprechenden Fahrplänen und hoher Bedienungsfrequenz auf vielfältige Transportbedürfnisse eingehen und ein breites Leistungssortiment erstellen. In der Bundesrepublik Deutschland wird der Eisenbahnverkehr neben der Deutschen Bundesbahn auch von nichtbundeseigenen Eisenbahnen abgewickelt. In der ehemaligen DDR wurde der Schienenverkehr von der Deutschen Reichsbahn durchgeführt, die eine überragende Stellung, insb. im Güterverkehr, einnahm. Dies ist vor allem auf verkehrslenkerische Massnahmen des Staates und die vergleichsweise eisenbahnaffine Güterstruktur zurückzuführen.
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