Verkehrsorientierung (VO) hegt vor, wenn als Standortfaktoren bei der Standortwahl die Qualität der Verkehrsinfrastruktur (Verkehrsanbindung an Straßen, Schienen, Wasserwege, Flughäfen) und das Leistungsangebot (Kapazität, Preisniveau) des Transportgewerbes dominieren. Bei interregional relativ ausgeglichener Verkehrserschließung spielt die VO für die Wahl regionaler Standorte nur bei sehr spezifischen Anforderungen eine Rolle (z. B. Umschlag- und Umladeplätze in Häfen als Standorte für den Getreidehandel, Verkehrsknotenpunkte als Standorte für regionale Lagerhäuser). Dagegen ist bei der Wahl lokaler Standorte die Anbindungsmöglichkeit an denSchienenverkehr (Gleisanschluß) und das Schnellstraßennetz (Autobahnzufahrt) für die meisten Industrie und Großhandelsbetriebe ein wesentlicher limitationaler Standortfaktor. Das gilt auch für die Verkehrserschließung bei der Standortwahl inEntwicklungsländern (Standorte, nationale/internationale). Bei kun-denpräsenzabhängigen Absatzleistungen (incl. Dienstleistungen öffentlicher Betriebe) bezieht sich dieVO auf die Erreichbarkeit der Betriebsstätte (z. B. Parkplatzangebotbei Einzelhandelsgeschäften). Vgl. Standorte, lokale.
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