Unter Verprobung wird die Überprüfung der Richtigkeit von Buchführungsergebnissen mit Hilfe von Rechen oder Denkschemata verstanden, wobei i. d. R. Angaben der Buchführung und der wirtschaftliche Ablauf der Geschäftsvorfälle Berücksichtigung finden. Die Verprobung wird hauptsächlich von der steuerlichen Außenprüfung als Hilfsmittel verwendet.
Da die steuerliche Außenprüfung sich im Normalfall nur auf Stichprobenergebnisse stützen kann, ist eine Ergänzung notwendig, die es erlaubt, über die Wahrscheinlichkeit der materiellen Richtigkeit von Buchführungsergebnissen Aussagen zu machen. Wegen des unsicheren Datenmaterials müssen allerdings Toleranzgrenzen zugestanden werden. Die Ergebnisse der Verprobung können von der Finanzbehörde zum Nachweis der Schätzungsbefugnis oder zur Schätzung selbst verwendet werden.
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