ist ein Vertrag, in dem sich die Beteiligten verpflichten, eine rechtliche Veränderung herbeizuführen. Es unterscheidet sich vom Verfügungsgeschäft, in dem diese rechtliche Veränderung erst wirklich herbeigeführt wird. Beispiel: Kaufvertrag; Verpflichtungsgeschäft nach § 433 BGB zur Verschaffung des Kaufgegenstands an den Käufer durch den Verkäufer und zur Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer sowie Abnahme des gekauften Gegenstandes. Verpflichtungsgeschäfte sind weiterhin z.B. Miete, Pacht, Schenkung, Leihe.
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