von Versicherungs-Unternehmen sind solche Posten, die durch den Betrieb von Versicherungsgeschäften, d. h. den Abschluß von Versicherungsverträgen und den daraus erwachsenden Ansprüchen und Verpflichtungen, begründet sind. Zu den Rückstellungen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem selbstabgeschlossenen Versicherungsgeschäft, Abrechnungsforderungen und -Verbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft, Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen und Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft;
b) in der GuV-Rechnung: alle Ertrags und Aufwandsposten bis zwischensumme 2 in den Formblätternfür den Rechnungsabschluß von Versicherungs Unternehmen L II und P/StII, bis zwischensumme 3 in denFormblättern K II, Seh II und RII.
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