Begriff der Kostentheorie. Neben der Leistungsbezogenheit wesentliches Bestimmungsmerkmal der Mengenkomponente des wertmäßigen Kostenbegriffs. Liegt kein Verzehr vor, so entstehen auch keine Kosten. Der Verzehr erstreckt sich sowohl auf Güter als auch auf Dienste (allgemein: Wirtschaftsgüter). Ein Verzehr von Wirtschaftsgütern liegt nur vor, wenn diese ihre Fähigkeit, zur Erstellung produktiver Leistungen beizutragen, ganz oder teilweise verlieren. Daraus läßt sich die Unterteilung der Wirtschaftsgüter in Verbrauchsgüter und Gebrauchsgüter ableiten.
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