Banken, die - zumindest ursprünglich - in der Rechtsform der Genossenschaft betrieben werden.
Kreditgenossenschaften
Nach dem Prinzip der Selbsthilfe aufgebaute gewerbliche Kreditgenossenschaften. Raiffeisen-kassen.
Genossenschaftsbanken, die in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft geführt werden. Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehenskassen sind in der genossenschaftlichen Banken-organisation organisiert (Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR), an deren Spitze die deutsche Genossenschaftsbank (DG-Bank) steht.
Die insgesamt
2. 500 Volksbanken und Raiffeisenbanken beschäftigen in Deutschland ca. 170.000 Mitarbeiter. Die Anzahl der Genossenschaftsmitglieder beträgt 13,7 Mio. Die genossenschaftliche Bankenorganisation besteht aus der DG-Bank mit Sitz in Frankfurt, drei regionalen genossenschaftlichen Zentralbanken, der genossenschaftlichen Hypothekenbanken und der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Durch Fusionen sind in den letzten Jahren größere Institute geschaffen worden, um den gesteigerten Wettbewerbsanforderungen gerecht zu werden.
Als erste Vorstufe der späteren Volksbanken wurde 1850 der Eilenburger Vorschussverein gegründet. Pionier für diese ursprünglichen kreditgenossenschaftlichen Selbsthilfeeinrichtungen für Handwerker und Kleingewerbetreibende war Wilhelm Schulze-Delitzsch (1808 - 1883). Zweck solcher Genossenschaftsbanken ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder durch bankübliche Geschäfte. Ihr Spitzeninstitut ist heute die Deutsche Genossenschaftsbank (DG-Bank). Vgl. auch Raiffeisenbanken. http://www.dgbank.de
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