Grundlage für die einheitliche Bezeichnung aller grenzüberschreitenden Warenverkehrstransaktionen der Bundesrepublik Deutschland. Es ist obligatorisch für die Ausfertigung der Ausfuhr- und Einfuhrpapiere sowie für die nötigen Warenangaben im Zollverfahren. Mit seinen sechsstelligen Kennziffern bildet das Warenverzeichnis seit 1975 die. Grundlage für die Außenhandelsstatistik und die Zollabwicklung. Basis sind die Codenummern der Nomenklatur für die Import- und Exportstatistik der Europäischen Gemeinschaften (NIMEXE). Nationale Besonderheiten sind durch Anfügen einer siebten Stelle an dessen Kennziffer verschlüsselt. Die jeweiligen Warennummern entsprechen den ersten sieben Stellen der neunstelligen Codenummern des Deutschen Gebrauchs-Zolltarifs. Dem Warenverzeichnis ist ein Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik der Bundesrepublik Deutschland beigefügt. Damit soll den im Außenwirtschaftsverkehr tätigen Firmen und Personen das Ausfüllen der Formulare bei den amtlicherseits vorgeschriebenen Ländernamen erleichtert werden.
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