Siedlung, die gegenüber der Umgebung (ihren Nachbarsiedlungen) einen "Bedeutungsüberschuss" besitzt und dieses "Ergänzungsgebiet" (d. h. seinen Verflechtungsbereich) insb. mit Dienstleistungen versorgt, die nicht in allen. Orten angeboten werden können. Die "Zentrale-Orte-Theorie" geht auf Walter Christaller zurück (Die zentralen Orte in Süddeutschland, Jena 1933). Sie wurde von August Löich (räumliche Ordnung) erheblich vertieft und dient seit den 70er Jahren als Grundlage regionaler Entwicklungskonzepte.
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