vertragliche Festschreibung eines definierten Zinssatzes über die Gesamtlaufzeit eines Kreditvertrages oder lediglich über einen Teilzeitraum der Vertragslaufdauer. Im zweiten Fall erfolgt eine erneute Festschreibung des Zinses zu den dann am Markt aktuellen Konditionen. Der Kreditnehmer geht in diesem Fall ein Zinsänderungsrisiko ein.
In einem Darlehensvertrag (Darlehen) werden die Zinskonditionen für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben, das heißt, in diesem Zeitraum sind die Zinsen unveränderlich. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung trägt der Darlehensnehmer allein das Risiko einer Zinsänderung.
Vereinbarung eines Festzinssatzes für die gesamte Laufzeit einer finanziellen Position, z. B. eines Kredits oder einer Einlage oder für eine bestimmte Teillaufzeit.
In Darlehensverträgen vereinbarter fester (gleichbleibender) Zinssatz. Die Z. kann für die gesamte Darlehenslaufzeit oder für begrenzte Vertragszeitspannen erfolgen. Vgl. Festzinsdarlehen.
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