Ein Steuerbescheid im Sinne der Abgabenordnung (AO), aufgrund dessen die Zollabgabe (Zölle) festgesetzt und deren Betrag vom Zollschuldner (jener Person, in deren Namen die Zollanmeldung abgegeben wird) abverlangt wird. Der Zollbescheid kann formlos (mündlich oder schriftlich) erteilt werden. Wird die Zollabgabe bereits in der Zollanmeldung berechnet, so gilt diese als Steueranmeldung.
Steuerbescheid als Aufforderung zur Zahlung der Einfuhrabgaben, d.h.Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchssteuer.
Schriftliche Aufforderung an den Zollschuldner, alle Einfuhrabgaben (u. U. auch Ausfuhrabgaben) zu zahlen.
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