Das »Zündholzmonopol« ist zusammen mit dem Branntweinmonopol ein sogenanntes Finanzmonopol. Finanzmonopole sind die ausschließliche Berechtigung eines Staates, Einkünfte aus dem Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen zu erzielen. Das Zündwarenmonopol umfaßt ein staatliches Bezugs-, Einfuhr- und Ausfuhrmonopol an Zündwaren. Der deutsche Staat übt das Zündwarenmonopol über eine Zündwarenmonopolgesellschaft aus, deren Gewinne dem Bund und einer schwedischen Gesellschaft zufließen.
Vorhergehender Fachbegriff: Zöllner-Verfahren | Nächster Fachbegriff: Züricher Gnome
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|