).
seit dem 12. Jh. heranwachsende Zusammenschlüsse von Handwerkern einzelner Gewerbezweige, um in genossenschaftlicher Kooperation die wirtschaftliche Existenz zu sichern, gemeinsame Interessen und Aufgaben wahrzunehmen, schliesslich auch gemeinsames kulturelles und kirchliches Leben zu pflegen. Die Gründung geht teils auf stadtherrliche Anordnung (z. B. gemeinsame Ansiedlung feuergefährlicher Berufe in bestimmten Strassen), teils auf freie Interessenverbände (Bruderschaften) zurück. Neben polizeilichen Aufgaben (Warenschau, Preisregulierung, Stadtwache) übernimmt die Zunft die Sicherung der ,ausreichenden Nahrung\' der Mitglieder (Ausschluss von Konkurrenz, aber auch soziale Fürsorge), Lehrlingsausbildung, Qualitätsüberwachung usw. Konkurrenzdruck führt im 15. Jh. zur Schliessung der Zunft (Zunftzwang, Aufnahmegelder, Kampf gegen ,Bönhasen` und Pfuscher). Vielfach ergibt sich für Gesellen ohne Aufstiegschance zum Meister eine ,soziale Frage\'. Im politischen Bereich sucht die Zunft Einfluss auf das Stadtregiment zu erlangen (Zunftrevolutionen, Kölner ,Weberschlacht`). Konkurrenz erwächst auch aus dem freien Landhandwerk, seine Produkte werden als minderqualifiziert hingestellt. Im beginnenden 19. Jh. erwiesen sich Zünfte als Hemmnis für den technischen Fortschritt, sie werden durch die liberalen Reformen (Stein-Hardenbergsche Reformen) in Preussen 1806 aufgehoben; ab 1810 genügt die Lösung eines Gewerbescheins. In Sachsen verschwinden die Zünfte erst 1861, in Baden und Württemberg 1862, in Bayern 1868. Literatur: Proesler, H., Das gesamtdeutsche Handwerk im Spiegel der Reichsgesetzgebung von 1530 bis 1806, Berlin 1954.
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