Zusammengesetzte Kosten sind gleichbedeutend mit sekundären Kosten, die für die Leistungen von Hilfskostenstellen im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung veranschlagt werden. Die zusammengesetzten Kosten (sekundäre Kosten) einer Stelle bestehen aus von aussen bezogenen Kosten (= primäre Kosten) der leistenden Kostenstelle und den dieser Stelle zugerechneten sekundären Kosten für Leistungen anderer Hilfskostenstellen.
Gegensatz: primäre Kosten.
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