Zusammenveranlagung bedeutet: Personen werden gemeinsam steuerlich erfasst. Beispiel: Bei der Einkommensteuer werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet und den Ehegatten gemeinsam zugerechnet. Soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, werden die Ehegatten gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Dies ist die häufigste und regelmäßig günstigste Veranlagungsart. Die Einkommensteuer wird hierbei dann nach dem Splittingtarif berechnet.
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