ist eine Geldstrafe, die dann erhoben wird, wenn eine Person einem Verwaltungsakt, der sie zur Herausgabe von Sachen, zur Vornahme von Handlungen, zur Duldung oder zur Unterlassung verpflichtet, nicht nachkommt. Beispiel: Ein Bauherr wird durch die Baubehörde verpflichtet, die Verletzung der Bauordnung zu unterlassen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann ihm Zwangsgeld angedroht werden. Mit der Androhung ist eine Frist verbunden, in der der Verpflichtete seiner Pflicht noch nachkommen kann; tut er das nicht, wird nach Ablauf der Frist das Zwangsgeld erhoben.
Mittel des Verwaltungszwangs neben Ordnungsgeld. Rechtsfolge für Zwangs- und Beugemassnahmen. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zwangsmittel und Zwangsgeld.
monetäre Sanktion
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