Die Zwangshypothek ist eine Sicherungshypothek (Hypothek), die als solche ins Grundbuch eingetragen werden muß. Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung dient die Zwangshypothek der Sicherung des Gläubigers, ohne zur Befriedigung seiner Forderungen zu führen.
Ins Grundbuch eingetragene Siche-rungs- als Buchhypothek - Ausstellung eines Hypothekenbriefs kommt in keinem Fall in Betracht -, die wegen des Vorliegens eines vollstreckbaren Titels durch Zwangsvollstreckung in ein Grundstück erfolgt. Zinsen bleiben unberücksichtigt, soweit sie als Nebenforderungen geltend gemacht worden sind.
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