auf Anordnung des Staates aus gesamtwirtschaftlichen Gründen, z. B. bei Konjunkturoder Strukturkrisen, errichtetes Kartell. Zwangskartelle werden auch erwogen für Märkte mit strukturellem Wettbewerbsversagen (homogene Massengüter, Oligopole, hohe Fixkosten) in Phasen chronischer Überkapazität (—Industrieordnungspolitik). Sie wurden angewandt im industriepolitischen Interventionismus (—gewerbepolitische Epochen) zur Neuordnung der Kohle- und Kaliwirtschaft; in jüngerer Zeit (1980) kam es zu Zwangskartellen im Rahmen des EG-Krisenmanagements in der Stahlindustrie.
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