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Abgangszollstelle

Begr. aus dem EG-Zollrecht f. eine Binnen- oder Grenzzollstelle, bei der das gemeinschaftliche Versandverfahren (gVV) durch Vorlage einer Versandanmeldung durch den Versender einer Ware beantragt und damit eröffnet wird. A. ist grundsätzlich das für den Sitz des Ausführers zuständige Hauptzollamt.

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