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Abstraktes Schuldversprechen

Schriftliche Vereinbarung, mit der eine Leistung derart versprochen wird, dass allein das Schuldversprechen die Verpflichtung zur Leistungserfüllung begründet; unabhängig von einem zu Grunde liegenden Verpflichtungsgeschäft (wie Kauf-, Darlehensvertrag u. ä.). Ein a. S. gibt es z. B. beim Dokumentenakkreditiv und Wechsel.

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