Der Stellvertreter eines Funktionsträgers im Unternehmen, der ausschließlich bei Abwesenheit des Vertretenen an dessen Stelle tätig wird. Die Benennung von Abwesenheitsvertretern ist für jede Vorgesetzten--Position unerläßlich, weil viele Vorgesetztenaufgaben unaufschiebbar sind und jederzeit wahrgenommen werden können müssen. Der Abwesenheitsvertreter soll in der Lage sein, die Aufgaben des Vertretenen bei dessen kürzerer oder längerer Abwesenheit zu jedem Zeitpunkt zu übernehmen. Dazu muss er entsprechend informiert und befähigt sein. In welchem Maße ihm auch die - Befugnisse des Vertretenen übertragen werden, bedarf der Klärung im Einzelfall. Jedenfalls sollte er Handlungen oder Entscheidungen mit langfristiger Wirkung oder von grundsätzlicher Art, die ohne Nachteil für das Unternehmen aufgeschoben werden können, nach Möglichkeit unterlassen. Andererseits muss er imstande sein, bei Bedarf auch schwerwiegende unaufschiebbare Entscheidungen zu treffen und die Führungsaufgabe gegenüber den Mitarbeitern voll wahrzunehmen.
Die Abwesenheitsvertreter von Vorgesetzten sollten bevorzugt aus dem Kreis ihrer unmittelbaren Mitarbeiter gewählt werden. Hier ist am ehesten das nötige Vertrauensverhältnis und die Möglichkeit gegeben, den Vertreter soweit an den wichtigsten laufenden Vorgängen zu beteiligen, dass er auch bei unerwarteter Abwesenheit jederzeit einspringen kann.
Bei einem kooperativen Führungsstil sollten alle geeigneten Mitarbeiter durch Information und Mitsprache soviel Einblick in die Arbeit ihres Vorgesetzten haben, dass sie Vertretungsaufgaben wahrnehmen können. Die Vertretungsbefugnis ist eine Anerkennung für hohe Qualifikation. Für Führungsnachwuchskräfte ist sie eine unentbehrliche Gelegenheit, ihr Führungskönnen zu entwickeln und zu erproben.
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