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Börsennotierte Aktiengesellschaft

Die Aktien börsennotierter AGs sind zum amtlichen Handel (§§ 36 ff. Börsengesetz), geregelter Markt (§§ 71 ff. Börsengesetz) und zum sog. Neuen Markt nicht aber zum Freiverkehr nach § 78 Börsenge­setz zugelassen. Siehe auch   Aktiengesellschaft und   Aktiengesellschaft, Kleine.

Die Aktien börsennotierter AGs sind zum amtlichen Handel (§§ 36 ff. Börsengesetz), geregelter Markt (§§ 71 ff. Börsengesetz) und zum sog. Neuen Markt nicht aber zum Freiverkehr nach § 78 Börsengesetz zugelassen (deutsches Recht). Siehe auch   Aktiengesellschaft, österreichische und   Aktiengesellschaft, Kleine.  

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