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Angebotsmacht

Die Fähigkeit eines Anbieters, die wirtschaftlichen Dispositionen sowohl seiner Mitanbieter wie der Nachfrager gegen deren Wil­len und zu seinem eigenen Vorteil einzuengen und sie zu einem Verhalten zu veranlassen, das sie allein aufgrund der Macht des stärkeren An­bieters zeigen und ohne diese nicht zeigen würden.
vgl. Nachfragemacht

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