dient der Aufnahme von Informationen zu einzelnen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die im Hauptbuch deplatziert wären. Neben bilanzrelevanten Daten (z.B. Höhe der Anschaffungskosten), rechtlichen Daten (z.B. Gewährleistungsansprüche) oder technischen Daten (z.B. Wartungsintervalle) enthält es für abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens den Abschreibungsplan (Abschreibungen).
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