In der Anlagenbuchhaltung sind sämtliche Bestandsinformationen über die inventarisierten Anlagengegenstände enthalten.
Das Verzeichnis dient der Berechnung des jährlichen Werteverzehrs und der damit verbundenen Abschreibung, der Berechnung von Zinsen auf das in diesem Anlagevermögen gebundene Kapital und der vollständigen Erfassung der im Eigentum der Behörde befindlichen Grundstücke und Gebäude, um hierfür auch ein entsprechendes Nutzungsentgelt zu berechnen.
ist eine ’ Nebenbuchhaltung der Betriebsbuchhaltung. Die Anlagenbuchhaltung dient der Erfassung der Anlagen, und zwar in Form einer Verbrauchserfassung für die Zwecke der Kostenrechnung und in Form einer Bestandserfassung für die Zwecke der Bilanz. Im einzelnen läßt sich folgender Aufgabenkatalog aufstellen:
1. Nachweis des Bestandes und der Bewegungen des Sachanlagevermögens
2. Ermittlung des Anlagevermögensbestandes am Rechnungslegungsstichtag und der Bewegungen des Anlagevermögens während der Rechnungsperiode für die spezifischen Zwecke der Handels- und Steuerbilanz
3. Ermittlung der bilanziellen, steuerlichen und kalkulatorischen Abschreibungen
4. Wertermittlung für die Sachversicherung (z.B. Feuerversicherung)
5. Ermittlung der Besitzsteuern
6. Erstellung von Investitionsplänen und Abschreibungsplänen für die Budgetplanung
7. Ermittlung der Reparaturkosten zum Zwecke von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen
8. Bildung von Verteilungsschlüsseln für die Kostenrechnung, soweit das Anlagevermögen dazu als Grundlage dient
9. Unterstützung der ’ Inventur. Die organisatorische Durchführung der Anlagenbuchhaltung wird mit Hilfe von Anlagelisten, Anlagekarteien vollzogen und wird heute immer mehr mit EDV unterstützt.
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