stellt die organisatorische Ausgliederung eines bestimmten Teilbereiches der Hauptbuchhaltung (Finanzbuchhaltung) dar. Damit wird die Hauptbuchhaltung von Einzelaufschreibungen entlastet, die sie unübersichtlich machen würden. Im allgemeinen werden drei Nebenbuchhaltungen zur Erfassung wichtiger Kostenarten geführt: die Anlagenbuchhaltung, die Lohnbuchhaltung und die Materialbuchhaltung. Sie sind der Kostenartenrechnung vorgelagert.
Ggf. Teilbereiche der Betriebsbuchhaltung, wie z. B. Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Lager-ouchhaltung, Materialbuchhaltung.
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